Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht für Heiz- und Warmwasseranlagen eine Wartungspflicht. Über die gesetzlich vorgeschriebene Abgaswegeprüfung und Immissionsschutzmessung durch den Schornsteinfeger hinaus empfiehlt die Deutsche Energieagentur die jährliche Wartung und Reinigung durch einen Fachhandwerker, um somit Sicherheit und optimalen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Idealerweise sollte diese außerhalb der Heizperiode durchgeführt werden.
Mit einem Wartungsvertrag sind Sie auf der sicheren Seite und können durch das von uns geführte Scheckheft stets den Nachweis erbringen, dass Ihre Anlage regelmäßig gewartet und damit vom Fachmann gepflegt wird.
Nutzen auch Sie unseren Sorglos-Service und überlassen Sie die Wartung ihrer Anlagen im Rahmen der Fernbetreuung unseren Fachkräften. Auf diese Weise stellen Sie auch sicher, dass wir die Ersatzteile für Ihre Anlage vorrätig haben.
Sie erreichen unseren Kundendienst unter der Telefonnummer 06232 64 36-11
Eine kleine vergleichende Betrachtung:
Eine Heizung läuft rund 1.800 Stunden pro Jahr. Würde ein Auto mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h nur 1.800 Stunden pro Jahr gefahren, käme es auf eine Laufleistung von 90.000 Kilometern – und das in nur einem Jahr! Von einer Heizung wird erwartet, dass sie 30 Jahre und länger hält, ein Auto wird spätestens nach 10 Jahren gewechselt. Wartungskosten werden beim Auto vergleichsweise selbstverständlich akzeptiert, bei der Heizung nicht, obwohl diese im Falle der Heizung deutlich niedriger sind.