Neben Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Planmäßig sind ab Ende August 2024 auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern antragsberechtigt sowie Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten.